BUNDESRAT STOPPTÄNDERUNGEN BEI GRÜNDUNGSZUSCHUSS
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14.10.2011 sein Veto gegen die geplanten Änderungen zu dem Gesetz zur Eingliederung am Arbeitsmarkt eingelegt. Im Rahmen dieser Gesetzänderungen sollen auch die Rahmenbedingungen für den Gründungszuschuss (GZ) drastisch eingeschränkt werden.
Durch sein Veto kann der Bundesrat das Gesetz zwar nicht generell aufhalten, aber er konnte zumindest das, für den 1.11.2011 geplante, Inkrafttreten verhindern. Jetzt wird im Vermittlungsausschuss noch einmal darüber beraten – danach muss der Bundestag erneut über das Gesetz abstimmen. Ob es im Rahmen des Vermittlungsausschusses tatsächlich noch zu Veränderungen kommen wird ist unsicher.
Für Gründerinnen und Gründer die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten, bedeutet das konkret, dass sie jetzt noch einige Wochen länger Zeit haben, um Ihren aktuellen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss zu wahren und den GZ- Antrag zu stellen.
Nach dem Veto ist der weitere zeitliche Ablauf noch nicht klar – deshalb raten Gründungsexperten dazu, den GZ-Antrag lieber ein paar Tage früher abzugeben. In jedem Fall müssen Gründerinnen und Gründer darauf achten, dass sie den notwendigen Restanspruch auf ALG I von 90 Tagen nachweisen können.
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