Der für Kirchenfragen zuständige stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung, hat das
jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts begrüßt, wonach eine
muslimische Krankenschwester in einem kirchlichen Krankenhaus kein
islamisches Kopftuch tragen darf. „Ich halte das Urteil für richtig“,
sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe). „Denn eine
kirchliche Einrichtung darf verlangen, dass die Neutralität gewahrt
wird. Es macht einen Unterschied, ob es sich um eine staatliche oder
eine kirchliche Einrichtung handelt.“ Insofern gehe der Richterspruch
in Ordnung.
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