NOZ: Fall Skripal: Bundestagsgutachten sieht keine völkerrechtlichen Versäumnisse Russlands

Fall Skripal: Bundestagsgutachten sieht keine
völkerrechtlichen Versäumnisse Russlands

Linke fordert von Bundesregierung Ausweisung russischer Diplomaten
rückgängig zu machen – „Verantwortung Russlands bis heute nicht
nachgewiesen“

Osnabrück. Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages zufolge hat sich Russland bei der Aufklärung im Fall des
vergifteten Ex-Agenten Skripal in London im Einklang mit dem
Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) verhalten. Zu diesem Schluss kommt
eine „Völkerrechtliche Bewertung des Falls Skripal“, die der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) vorliegt. Ferner hält das Gutachten
fest: „Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den
Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht
nachgewiesen.“

Nach derzeitigem Stand sei „ein offenkundiger Verstoß Russlands
gegen Kooperationsverpflichtungen aus dem CWÜ nicht zu erkennen“,
heißt es in dem 14-seitigen Papier. Demnach habe Russland anlässlich
einer Dringlichkeitssitzung der Organisation zum Verbot chemischer
Waffen (OPCW) vorgeschlagen, gemeinsam mit Großbritannien zu
ermitteln, wer für den Anschlag auf den russischen Ex-Spion Skripal
verantwortlich sei, „und damit – zumindest formal – seine
Kooperationsbereitschaft bekundet.“ Großbritannien lehnte den
Vorschlag jedoch als „pervers“ ab.

Die Linkspartei sieht in der Bewertung des Wissenschaftlichen
Dienstes eine Bestätigung dafür, „dass die Reaktion der
Bundesregierung nach der mutmaßlichen Giftattacke im britischen
Salisbury übereilt und unseriös war“. Das sagte die
Linken-Außenexpertin, Heike Hänsel, der „NOZ“. Die Ausweisung
russischer Diplomaten, der sich auch die Bundesregierung
angeschlossen habe, sei daher „nicht akzeptabel und eher Teil einer
Kampagnenpolitik gegen Russland denn seriöse Außenpolitik, die
rechtsstaatlichen Kriterien folgt“, sagte Hänsel weiter und forderte
die Bundesregierung auf, die „Ausweisungen rückgängig zu machen.“

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