IB unterstützt Vorschlag für öffentlich geförderte Weiterbildung auch für Beschäftigte / Chance gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

Der IB unterstützt den Gesetzentwurf des
Bundesarbeitsministeriums, mit dem die öffentlich geförderte,
berufliche Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf
Beschäftigte in Arbeit ausgedehnt wird. Bisher förderte die BA fast
ausschließlich arbeitslose Menschen. „Der Rechtsanspruch auf
öffentlich geförderte Weiterbildung auch für Beschäftigte ist ein
wichtiger Schritt zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit – und eine
Chance im Kampf gegen den Fachkräftemangel“, stellt die
IB-Präsidentin Petra Merkel fest. „Lebenslanges Lernen ist seit
Jahrzehnten eine Forderung der Bildungspolitik. Weiterbildung
allerdings spielt noch keine große Rolle im Bewusstsein von
Arbeitnehmern, Arbeitgebern und auch Gewerkschaften. Da hilft kein
Lamentieren! Der Gesetzentwurf ist notwendig und wichtig – und
bedeutet in der Umsetzung das Bohren dicker Bretter. Ein
Bundes-Weiterbildungsgesetz, in dem klar geregelt wird, dass
Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und eine
weitgehende Unterstützung durch den Arbeitgeber haben, wird immer
notwendiger“, so Merkel.

Erwerbstätige Menschen sind heutzutage mehr denn je gefordert,
ihre Qualifikationen dem sich rasant ändernden Arbeitsmarkt
anzupassen. Die Digitalisierung und die Globalisierung bringen
strukturelle Veränderungen mit sich. Wer seine Leistungs- und
Beschäftigungsfähigkeit erhalten will, ist heutzutage auf
Weiterbildungen angewiesen.

Mit dem vorliegenden Entwurf für ein
„Qualifizierungschancengesetz“ werden die Beschäftigten mit den
Herausforderungen des Strukturwandels nicht alleine gelassen.

Der IB ist bundesweit einer der größten gemeinnützigen Anbieter
von beruflicher Weiterbildung in Deutschland. Er verfügt über
jahrzehntelange Expertise im Bereich der Maßnahmen der
Arbeitsmarktförderung. Seine selbstgestellte Aufgabe ist es,
„Menschen zu helfen, sich in Freiheit zu entfalten, ihr Leben selbst
zu gestalten, sich in die Gesellschaft einzugliedern, persönliche
Verantwortung zu übernehmen und die gesellschaftliche Entwicklung
tätig mit zu gestalten.“

„Wir alle wissen, dass das Arbeitsleben sowohl sinnstiftend als
auch existenzsichernd ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes hat immer
weitreichende Folgen: Im Vordergrund steht oft das fehlende eigene
Einkommen. Aber es besteht auch immer die Gefahr, dass der Anschluss
an die Arbeitswelt verloren geht und die gefühlte Nutzlosigkeit zu
psychischen Problemen führt. Deshalb ist es für eine Gesellschaft
immer besser dafür zu sorgen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein
Arbeitnehmer ihre oder sein Stelle behält und auf dem aktuellen Stand
des Wissens erledigen kann“, so Merkel.

Eine Kostenbeteiligung der Arbeitgeber ist aus Sicht des IB
sozial- und unternehmenspolitisch absolut vertretbar und notwendig.
Denn schließlich profitiert auch der Arbeitgeber von der Verbesserung
der Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit seiner Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Fachkräfte erhält man durch Ausbildung und durch
Weiterbildung!

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