Thomas Huber und Ulrike Scharf: Minijobs an steigende Löhne anpassen – Erhöhung der Verdienstgrenze auf 530 Euro

„Die Tariflöhne sind in den letzten Jahren stetig
gestiegen, auch sonstige Gehälter sind durchschnittlich um rund 3
Prozent pro Jahr gewachsen. Es ist längst überfällig, die Minijobber
in Bayern an dieser positiven Entwicklung teilhaben zu lassen“,
betont Thomas Huber, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses
für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag.
Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion
daher dafür ein, dass die Minijobgrenze um 80 Euro auf 530 Euro
erhöht wird.

„Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze bei geringfügiger
Beschäftigung liegt bereits mehr als sechs Jahre zurück“, sagt
CSU-Wirtschaftspolitikerin Ulrike Scharf. Die Einkommensgrenze für
Minijobs wurde vom Bund zuletzt 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben
und blieb seitdem unverändert. Gleichzeitig ist der Mindestlohn seit
seiner Einführung von 8,50 Euro auf 9,19 Euro im Januar 2019
gestiegen. Nächstes Jahr ist eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro
vorgesehen. „Die Löhne und Gehälter sind angestiegen. Das ist sehr
erfreulich, führt aber für Minijobber dazu, dass sie oft weniger
Stunden pro Monat arbeiten können. Das wollen aber oft weder die
betroffenen Beschäftigten, noch die Arbeitgeber. Daher besteht hier
Handlungsbedarf für den Bund“, macht Scharf deutlich.

„Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Stunden
nicht reduzieren müssen, um noch innerhalb der gegebenen
Verdienstgrenze zu bleiben, sondern an den allgemeinen
Gehaltssteigerungen teilhaben können“, sagt Huber. Für die
CSU-Fraktion sei es wichtig, den Minijob durch regelmäßige
Anpassungen für die Arbeitnehmer und die Unternehmen attraktiv zu
gestalten. Es geht aber gerade auch um die vielen Minijobs, die zum
Beispiel in Sportvereinen oder in anderen gesellschaftlichen
Engagementbereichen eine wichtige Rolle spielen.

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