Elektronische Justizakte bis Jahresende in 15 von 16 Bundesländern eingeführt / Richterbund-Chef Rebehn spricht von Meilenstein

Die Digitalisierung des Rechtswesens kommt voran: 15 von 16 Bundesländern werden bis Jahresende die elektronische Justiz-Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen. Das gaben die Justizministerien in einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung an, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) vorab vorlag. Mit dem Umstieg auf die elektronische Akte wird die Justiz anschlussfähig für KI-gestützte Assistenzsysteme und andere Hilfsprogramme, die die Fallbearbeitung vereinfachen und die Richterschaft entlasten. Zudem ebnet die E-Akte den Weg für beschleunigte Online-Verfahren, mit denen Kläger ihre Rechte künftig auch rein digital geltend machen können.

„Es ist höchste Zeit, dass die Justiz den Umstieg auf die E-Akte vollendet“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), der „NOZ“. Noch immer habe man mit Problemen der vergangenen Jahre zu kämpfen. Vorneweg nannte er „eine zersplitterte IT-Landschaft der Justiz“, die Lösungen aus einem Guss erschwert habe. Es sei aber „ein Meilenstein, dass Bund und Länder ihre Kräfte jetzt mit einem Rechtsstaatspakt bündeln und die Bundesregierung weitere 210 Millionen Euro bereitstellt, um die Justiz-Digitalisierung zu forcieren.“

Eigentlich sollte die E-Akte bis Ende 2025 in allen Ländern eingeführt werden. Die gerade gewährte Fristverlängerung um ein Jahr will einzig Sachsen-Anhalt nutzen. Auch in anderen Bundesländern ist der Umstieg auf die E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aber noch nicht abgeschlossen, während die Zivil- und Fachgerichte dort bereits flächendeckend angeschlossen sind.

Sachsen-Anhalt hängt beim Umstieg auf die digitale Prozessakte weit zurück, ergab die Umfrage. Im September hat demnach in dem Bundesland noch kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft mit einer führenden elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Ob es gelingt, die E-Akte zumindest innerhalb der um ein Jahr verlängerten Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2026 flächendeckend im Land einzuführen, lässt das Justizministerium offen.

In Niedersachsen hatten bis September 6 von 11 Staatsanwaltschaften, 42 von 80 Amtsgerichten und 5 von 11 Landgerichten in Strafsachen mit der E-Akte gearbeitet. In Schleswig-Holstein lag die Abdeckung in der Strafjustiz vor dem letzten Quartal 2025 bei rund 50 Prozent.

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