Mit der Eingliederung der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) in die reguläre syrische Armee und ihrer Auflösung als eigenständige militärische Einheit verschwindet auch der letzte Rest der Strukturen dessen, was von Rojava noch übrig war. Damit endet de facto auch die Selbstverwaltung der Menschen in Nordostsyrien, vor allem der Kurdinnen und Kurden, die sich während des Krieges in Syrien eine weitgehende Autonomie vom wankenden syrischen Zentralstaat erkämpft hatten und diese gegen Widersacher im In- und Ausland verteidigten.
Realistisch im Rückblick betrachtet hatte die Selbstverwaltung wenig Chancen aufs Überleben: Zu zahlreich waren ihre Feinde, zu gering die Zahl ihrer Unterstützer, zu stark ihre Gegner, allen voran das Nachbarland Türkei, das in dem sich durch direkte Demokratie auszeichnenden Autonomieprojekt ein gefährliches Modell für die Kurd*innen im eigenen Land zu erkennen glaubte. Über Jahre hinweg terrorisierte die türkische Armee mit Bomben Nordsyrien, schickte gleich mehrmals Soldaten über die Grenze. Diese offensichtlich völkerrechtswidrigen Militäraktionen und Tötungen durch einen Nato-Mitgliedstaat nahmen sowohl die USA als auch Europa mehr oder weniger schweigsam hin.
Speziell die Europäer müssen sich vorwerfen lassen, das Projekt der Selbstverwaltung sich selbst überlassen zu haben, nachdem die kurdischen Kämpfer, darunter eben auch die SDF, dem Islamischen Staat die entscheidenden Niederlagen beigebracht hatten. Damals nahmen die Kurd*innen den Europäern tatsächlich die von Bundeskanzler Friedrich Merz bemühte „Drecksarbeit“ ab. Gewonnen haben sie dadurch aber nichts – im Gegenteil.
Über Jahre hielten sie ehemalige IS-Kämpfer in Lagern gefangen, darunter auch europäische Staatsbürger. Deren Herkunftsländer taten sich schwer mit der Rücknahme und leisteten auch keine Unterstützung, um diese Gefangenen in Syrien, wo sie ihre schweren Gewaltverbrechen begangen hatten, gerichtlich abzuurteilen. Im Januar kamen viele der ehemaligen IS-Kämpfer frei, nachdem die Truppen der syrischen Zentralregierung und mit ihnen verbündete Milizen zur Attacke auf die Gebiete der Selbstverwaltung geblasen hatten. Das riesige Gefangenenlager Al-Hol war plötzlich ohne Bewachung.
Beim Vormarsch der Regierungstruppen auf die Gebiete der Selbstverwaltung haben die von Damaskus entsandten Milizionäre schwere Verbrechen an kurdischen Kämpferinnen begangen. Die Verantwortlichen müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, damit das neue Syrien nicht gleich wieder da beginnt, wo das alte geendet hat. Doch die Todesurteile in Abwesenheit gegen Langzeitherrscher Baschar Al-Assad und einige seiner Verwandten, nach nur knapp vier Monaten Prozessdauer, lassen Zweifel aufkommen an der syrischen Übergangsjustiz: Geht es um Aufarbeitung und Gerechtigkeit oder nur um Vergeltung?
Jetzt gilt es, die Entwicklung in Syrien nicht aus dem Blick zu verlieren und die Machthaber in Damaskus an ihren Taten zu messen. Beim Umgang mit der Übergangsregierung muss diese regelmäßig an ihre Verpflichtung zum Minderheitenschutz erinnert werden – in der noch zu schreibenden neuen Verfassung muss dieser prominent verankert werden. Nur so lassen sich zumindest die kulturellen Rechte garantieren, die die Zentralregierung den syrischen Kurdinnen und Kurden versprochen hat.
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