Fast jeder zweite Kindergarten in NRW hat einen
kirchlichen Träger. Damit leisten Gemeinden und Bistümer einen
erheblichen Beitrag zur Elementarbildung. Wenn sie aber an
finanzielle Grenzen stoßen, wächst das Risiko der Kommunen, dass sie
den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz künftig allein
schultern müssen. Das Land hingegen stünde nach dem Prinzip „Wer
bestellt, bezahlt“ in der Pflicht, finanzielle Ausfälle der Kommunen
bei einer Senkung des Trägeranteils der Kirchen selbst zu tragen.
Eine kaum tragbare Hypothek mit Blick auf die künftige
Schuldenbremse. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung die
Träger an einen Tisch holt. Dabei darf für eine Übergangszeit auch
die Frage von Standards in Kitas nicht tabuisiert werden, um Träger
nicht zu überfordern. Nicht jede Gemeinde, die es nicht mehr schafft,
findet eine Elterninitiative, die einspringt. Ein Ausstieg der
Kirchen wäre ein Debakel.
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