Halle. Sachsen Anhalt will den unter Naturschutz
stehenden Kormoran zum Abschuss freigeben. Eine entsprechende
Verordnung will Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU) morgen im
Kabinett vorlegen und beschließen lassen, berichtet die in Halle
erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ (Montagausgabe). Laut der der
Zeitung vorliegenden Verordnung dürfen Kormorane dann künftig im
Umkreis von 300 Meter zu allen Gewässern und Fischzuchtbetrieben
gejagt werden. Für erwachsene Tiere gilt die Regelung von Mitte
August bis Mitte März, Jungvögel dürfen von Mitte März bis Mitte
August abgeschossen werden. Aeikens reagiert mit der Verordnung
Forderungen von Angler- und Fischereiverbänden, die seit Jahren
vorgeblich hohe Verluste durch den Kormoran beklagen. Bislang ist der
Vogel nur per Ausnahmegenehmigung jagdbar. BUND, Naturschutzbund und
der Ornithologenverband Sachsen-Anhalt lehnen die Pläne Aeikens ab.
Das Umweltministerium lehnte gegenüber der Zeitung eine Stellungnahme
ab.
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