Badische Zeitung: Urteil zu Leihmüttern / Vorzug für die liberale Linie Kommentar von Christian Rath

Das deutsche Verbot wurde vom BGH deshalb nicht
in Frage gestellt. Allerdings wollten auch die Vorinstanzen nicht
verhindern, dass die Eltern mit dem so geborenen Kind zusammenleben.
Sie verlangten nur, dass der biologisch nicht verwandte Elternteil
das Kind adoptieren muss, um volle Elternrechte zu bekommen. Der BGH
hat auf diesen bürokratischen Umweg verzichtet. Dass sein Urteil nun
auch eine Diskussion auslösen kann, ob das generelle Verbot der
Leihmutterschaft noch zeitgemäß ist, schadet nicht. Fehlentwicklungen
könnte man auch durch strenge Regeln vermeiden.
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