Bayernpartei: Datenschutz – Beispiel für die Doppelmoral der etablierten Politik

Ab Mai 2018 ist sie anzuwenden – die Europäische
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie verschärft die ohnehin schon
strengen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) noch einmal. Für
viele auch kleine und mittelständische Unternehmen bedeuten die
Neuregelungen einen enormen administrativen Aufwand, nicht zuletzt da
bei Verstößen existenzbedrohende Bußgelder drohen. Von den
Markteintrittshürden ganz zu schweigen.

Überhaupt ist Datenschutz ein Thema, mit dem sich die etablierte
Politik gerne profiliert, zuletzt wurde etwa gar die Zerschlagung von
facebook gefordert. Und die Medien raunen seit einiger Zeit, dass
gekaufte Daten die Wahl von Donald Trump begünstigt und den Brexit
beeinflusst hätten, auch hier immer sekundiert von mahnenden Stimmen
aus Parteien und Parlamenten.

Da passt es nun gar nicht ins schöne Bild, dass CDU und FDP vom
Ex-Staatsunternehmen Deutsche Post personenbezogene Daten für einen
„fünfstelligen Betrag“ gekauft haben. Um im Bundestagswahlkampf 2017
sogenanntes Micro-Targeting zu betreiben, also eine zielgenauere
Ansprache potentieller Wähler etwa über soziale Medien oder
Werbeaussendungen. Natürlich ohne Wissen oder gar Zustimmung der
Betroffenen.

Für die Bayernpartei zeigen sich damit erneut die
unterschiedlichen Standards, die Doppelmoral, die die Politik an sich
bzw. die Bevölkerung anlegt. Während die Gesetzgeber Bürger und
Unternehmen gängeln, legt man sich selbst keine Fesseln an. Natürlich
beschwichtigen Post und die betroffenen Parteien: alles sei
rechtskonform gewesen. Und auch die Bayernpartei geht davon aus, dass
alles formal legal war. Aber die Daten waren selbstverständlich nicht
derart anonymisiert, wie jetzt behauptet wird. Denn wären diese Daten
nicht aussagekräftig gewesen, dann hätten sie die Parteien auch nicht
gekauft. Glaubwürdiger Einsatz für Datenschutz sieht jedenfalls
anders aus.

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Harold Amann, Landespressesprecher

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