neues deutschland: Zehn Zwangsräumungen in Berlin pro Tag

Berliner Vermieter setzen ihre Mieter seltener auf
die Straße, ziehen ihre Räumungsklagen aber häufiger durch. Das
berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland«
(Mittwochausgabe). Insgesamt 4598 Räumungsklagen reichten Vermieter
2017 bei den Gerichten ein. Das geht aus aktuellen Zahlen der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hervor, die
»neues deutschland« vorliegen. Doch nicht alle Klagen führen auch zu
Räumungen. 2017 landeten nur 3611, also knapp 79 Prozent, beim
Gerichtsvollzieher. Das wären etwa zehn Zwangsräumungen pro Tag in
der Hauptstadt.

Damit ist die Zahl der Zwangsräumungen stark gesunken. 2012 waren
es noch 24 pro Tag, was aus der Antwort der zuständigen
Senatsverwaltung auf eine Schriftliche Anfrage hervorgeht.
Gleichzeitig werden immer weniger Räumungsklagen zurückgezogen.

Der Stadtsoziologe Andrej Holm erklärt den Trend damit, dass
Vermieter vor wenigen Jahren eine Räumungsklage noch als
»erzieherische Maßnahme« angesehen hätten. Die aktuellen Zahlen
zeigten nun: »Räumungsklagen heute haben vor allem die Räumung zum
Ziel.« Holm führt das auf die gestiegenen Ertragserwartungen auf dem
Berliner Wohnungsmarkt zurück. »Die Entmietung ist das eigentliche
Ziel, denn nur so können höhere Neuvermietungsmieten oder
Höchstpreise bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen erzielt
werden.«

Berlinweite Statistiken über die Zahl von Zwangsräumungen oder
Räumungsklagen werden nicht geführt. 2009 lagen bei den bezirklichen
Sozialämtern 9072 Räumungsklagen auf Herausgabe privaten Wohnraums
auf dem Tisch. 2010 stieg die Zahl auf 9934 an. Spätestens ab 2013
ging es abwärts. Die Zahl der Räumungsmitteilungen stieg von 2009
(5021 Fälle) bis 2012 (8852 Fälle), um anschließend ebenfalls zu
sinken. 24 Räumungstermine pro Tag waren den Angaben zufolge 2012
angesetzt – mehr als doppelt so viele wie 2017. Räumungsmitteilungen
werden von Gerichtsvollziehern erbracht. Diese melden den
Sozialämtern allerdings nur jene angesetzten Räumungen, bei denen sie
von einer drohenden Obdachlosigkeit der Bewohner ausgehen. Über
vollzogene Räumungen gibt es keine Mitteilungen.

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