NOZ: NOZ: Bundesregierung hält Pflichtkennzeichnung von Haltungsbedingungen für rechtlich möglich

Bundesregierung: Pflichtkennzeichnung von
Haltungsbedingungen rechtlich möglich

„Komplizierter und zeitintensiver“ als freiwilliges Label – SPD
und Grüne dafür

Osnabrück. Eine verpflichtende Kennzeichnung der
Haltungsbedingungen von Tieren auf Fleischverpackungen ist laut
Bundesregierung allein für Deutschland möglich. Das teilte das
Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage der Grünen mit,
berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). Staatssekretär
Hans-Joachim Fuchtel erklärte in der Antwort, dass eine solche
Pflichtkennzeichnung aber zunächst mit deutschem und EU-Recht in
Einklang gebracht werden müsste. Dies sei kompliziert und
zeitintensiv, weswegen es Ziel des Ministeriums sei, „wie in
Dänemark, mit einem kurzfristig realisierbaren freiwilligen
Tierwohlkennzeichen zu starten.“

Die Bundesregierung plant ein freiwilliges dreistufiges Label,
dessen Einstiegsstufe über dem gesetzlichen Standard liegen soll.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte sich stets
gegen eine Pflichtkennzeichnung der Haltungsbedingungen analog zu
Hühnereiern ausgesprochen. Ziffern symbolisieren, ob die Tiere in
Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung leben. Tierschützer, Teile
der Agrarbranche und die Grünen sind für so eine Kennzeichnung auch
bei Fleischprodukten.

Renate Künast, tierschutzpolitische Sprecherin der
Grünen-Bundestagsfraktion, sagte der „NOZ“: „Wir brauchen aber eine
Kennzeichnung, bei der alles Fleisch und alle tierischen Erzeugnisse
gekennzeichnet sind. Auf einen Blick muss der Produktionsstandard
erkennbar sein.“ Sie nannte die Pläne der Bundesregierung
„Verbrauchertäuschung“. „Das Recht zu wissen, ist doch das gute Recht
der Verbraucher“, sagte Künast. Die SPD schlug einen Mittelweg vor.
Susanne Mittag, tierschutzpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, sagte der „NOZ“: „Denkbar ist mit einem
freiwilligen Label zu starten und dies nach einer vereinbarten Frist
zu einer Haltungskennzeichnung weiterzuentwickeln, das dann für alle
Tierhalter und Vermarktungswege verbindlich wäre.“ Verbindlichkeit
müsse auf jeden Fall das Ziel sein.

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