Motschmann: Wagenknecht würdigt ARD und ZDF herab

Debatte um die Zukunft des Rundfunkbeitrags seriös
führen

Die linke „Aufstehen“-Bewegung um Sahra Wagenknecht hat die
öffentlich-rechtlichen Sender als „Regierungsrundfunk“ bezeichnet und
eine Senkung der Intendantengehälter gefordert. Dazu erklärt die
kultur- und medienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:

„ARD und ZDF sind kein –Regierungsrundfunk–! Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion verurteilt entsprechende Äußerungen der
–Aufstehen—Bewegung von Frau Wagenknecht als populistisch und
demokratiefeindlich. So argumentiert sonst nur die AfD.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein wesentlicher Garant der
medialen Vielfalt in unserem Land. Insbesondere in Zeiten von
Desinformationen und einer immer unübersichtlicheren Nachrichtenlage
im Internet bieten sie verlässliche Qualität. Damit üben sie eine
unverzichtbare Funktion für die Demokratie aus. Zur Wahrung der
öffentlich-rechtlichen Staatsferne hat das Bundesverfassungsgericht
zuletzt 2014 in seinem –ZDF-Urteil– die Anzahl der –staatsnahen–
Vertreter in den Aufsichtsgremien begrenzt.

Die Länder sind mit den Senderverantwortlichen seit Langem in sehr
ernsthaften Gesprächen über den zukünftigen Rundfunkbeitrag. Der
Vorschlag, die Beitragshöhe künftig an die Teuerungsrate zu koppeln,
steht im Raum. Populistische Schnellschüsse à la Wagenknecht tragen
zur Sache überhaupt nichts bei. Allerdings sind auch entsprechende
Erhöhungsforderungen aus der Rundfunklandschaft gegenwärtig keine
Hilfe.

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr gestiegen, 2015 sogar
einmal gesenkt worden. Daher lässt sich derzeit seriöser Weise nicht
ausschließen, dass die Bundesländer schließlich auch einer Erhöhung
des Rundfunkbeitrags zustimmen. In dem Fall müssten die
öffentlich-rechtlichen Anstalten parallel ihre Einsparbemühungen
wieder mit Nachdruck verstärken. Zurecht besteht in der Bevölkerung
der Eindruck, dass es in den Sendern noch weitere
Einsparmöglichkeiten gibt. Schließlich müsste eine Erhöhung des
Rundfunkbeitrags nach dem alten Verfahren durch alle 16
Länderparlamente gebilligt werden.“

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