Längerfristiger Einstieg in Azubi Mindestlohn denkbar, betont Anwältin für Arbeitsrecht
„Gleichzeitig nimmt das Gesetz Rücksicht auf Betriebe, für die die Mindestausbildungsvergütung unter Umständen wirtschaftlich nicht tragbar ist. So ist ein längerfristiger Einstieg in den Mindestlohn denkbar, wenn Betriebe ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht zeitnah umsetzen können“, stellt Birgit Seidel heraus. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass der Mindestlohn für Auszubildende nur in solchen Betrieben gilt, wo es keine Tarifverträge für Auszubildende gibt. Ist tariflich ein geringerer Lohn vereinbart, soll dieser unangetastet bleiben. „In der Regel liegen jedoch die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen in den Betrieben über dem gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende“, weiß die Fachanwältin für Arbeitsrecht aus München.
Anwältin für Arbeitsrecht in München: Mindestlohn auch für Teilzeitausbildung
Der Mindestlohn für Auszubildende gilt übrigens auch, wenn es sich um eine Ausbildung in Teilzeit handelt. Auch Teilzeitkräfte haben eine Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die sich nach der Vergütung für eine Vollzeit-Ausbildungsstelle richtet. Der Arbeitgeber kann – je nach stundenmäßigem Umfang des Ausbildungsvertrages – auf Basis der Entlohnung für eine Vollzeit-Ausbildungsstelle die Vergütung für einen Teilzeit-Azubi zeitanteilig bzw. prozentual kürzen. Die Ausbildungsvergütung gilt übrigens nicht ausschließlich als Entgelt für die Tätigkeit des Auszubildenden. Sie soll den Azubi und seine Eltern finanziell unterstützen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, gibt Birgit Seidel die Intention der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung wieder.