Bei der bevorstehenden Europawahl wird es rund 90.000 Wahlbezirke (Urnen- und Briefwahlbezirke) geben. Die Wahlbezirke werden von den Gemeinden so eingeteilt, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Europawahl über 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und erklärt bei Bedarf den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten. Er zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Kreis- oder Stadtwahlleitung. Diese ermittelt aus den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis für den Kreis oder die Stadt und teilt ihr Ergebnis der Landeswahlleitung mit. Die Landeswahlleitung wiederum leitet die eingehenden Kreis- und Stadtwahlergebnisse laufend der Bundeswahlleiterin weiter, die daraus das vorläufige Wahlergebnis für ganz Deutschland ermittelt.
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