Ziel des neuen Eilantrags ist es, dem Bundesrat die Abstimmung über die vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen vorläufig zu untersagen, bis das Gericht über die Organklage der AfD-Fraktion entschieden hat. Der Bundesrat plant, auf seiner Sitzung am morgigen Freitag über die Grundgesetzänderungen abzustimmen. Die Untersagung der Zustimmung des Bundesrates ist wichtig, um zu verhindern, dass sogenannte „Geistergesetze“ mit unwiderruflichen Folgen entstehen. Ein „Geistergesetz“ ist ein Gesetz, dass bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig ist, jedoch im Organstreitverfahren und erst Recht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch das Bundesverfassungsgericht nicht für nichtig erklärt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 17.09.2019, 2 BvQ 59/19).
Dazu teilt der Justiziar und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:
„Angesichts der immensen Auswirkungen der am Dienstag von Union, SPD und Grünen in unverantwortlichem und verfassungswidrigen Eiltempo durch den Bundestag gepeitschten Grundgesetzänderungen dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverfassungsgericht nicht in der Hauptsache über unsere Organklage entschieden hat. Würde der Bundesrat den Grundgesetzänderungen am morgigen Freitag zustimmen, wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten – mit unabsehbaren finanzpolitischen Folgen für unser Land und nachfolgende Generationen. Anders als in den bisherigen Fällen überwiegen nun – da das Verfahren im Bundesrat geparkt werden könnte – ersichtlich die Rechte der scheidenden Mitglieder des 20. Deutschen Bundestags. Sollte das Bundesverfassungsgericht auch diese Rechtsschutzmöglichkeit verstreichen lassen, behalten wir uns vor, auch gegen den Bundespräsidenten vorzugehen. Denn dass die Änderungen offensichtlich verfassungswidrig zustande gekommen sind, liegt auf der Hand.“
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