Nachzufragen bleibt, warum der
Generalbundesanwalt trotzdem Ermittlungen aufnahm und sich auf
Rangeleien mit dem Bundesjustizminister einließ, die ihn das Amt
kosteten. Und zu diskutieren wäre auch, ob nicht der
Landesverratsparagraph reformiert werden müsste. Er zielt auf Spione
ab, ist aber nun zum dritten Mal in der Bundesrepublik gegen
Journalisten in Anschlag gebracht worden. http://mehr.bz/khskts183
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