Die Weigerung der Kostenträger, in der ambulanten
Pflege Gehälter nach Arbeitsvertragsrichtlinien oder auf Tarifniveau
zu bezahlen, bringt die ambulante pflegerische Versorgung in
Niedersachsen in Gefahr. Zuständig für die Sicherstellung der
pflegerischen Versorgung sind die Pflegekassen. Eine
niedersachsenweite Umfrage bei Pflegediensten offenbarte bereits vor
einigen Monaten, dass tausende Versorgungsanfragen von
Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen nicht mehr
erfüllt werden können. „Die niedrigen Vergütungen für ambulante
Pflegedienste gefährden wichtige Jobs und letztlich die Versorgung
von Pflegebedürftigen“, so Thorsten Meilahn, stellvertretender
Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Die Mitglieder des bpa hatten bereits Anfang letzten Jahres
gegenüber den Kassen und Kommunen ihre Bereitschaft erklärt, die vom
bpa Arbeitgeberverband entwickelten sogenannten
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) zur Basis ihrer Gehaltsstrukturen zu
machen. Die darin enthaltenen Gehaltstabellen und Arbeitsgrundlagen
liegen in Niedersachsen auf dem Tarifniveau der AWO. Dennoch
scheiterten alle Verhandlungen zur Refinanzierung am Widerstand der
Kostenträger unter Führung des vdek. In anderen Bundesländern werden
die AVR-Gehälter refinanziert. Dort steigen in der Folge die Gehälter
der Pflegekräfte und mit ihnen die Anzahl der Beschäftigten in der
ambulanten Pflege.
Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa, erläutert: „Niedersachen
bildet zwischenzeitlich im Bundesvergleich das Schlusslicht. Die
neuen Bundesländer aus der Nachbarschaft – Thüringen und
Sachsen-Anhalt – haben die rote Laterne abgegeben. Keiner bezahlt die
ambulante Pflege schlechter als die niedersächsischen Pflegekassen.
Die entscheidende Rolle bei diesen ruinösen Verhandlungen wird dem
Verband der Ersatzkassen zugeschrieben.“ Mittlerweile würden private
Pflegedienste in Niedersachsen um bis zu 30 Prozent schlechter
bezahlt, obwohl sie die gleichen Leistungen mit derselben Qualität
erbrächten wie die Dienste der Freien Wohlfahrt. Den traurigen
Höhepunkt bei der Unterfinanzierung bilden seit Jahren die viel zu
niedrigen Wegevergütungen. „Welcher Handwerker würde sich für eine
,Wegepauschale– von circa 3,70 Euro überhaupt ins Auto setzen?“,
fragt der stellvertretende niedersächsische
bpa-Landesgruppenvorsitzende Meilahn, der die Forderung des bpa nach
der Refinanzierung von angemessenen Gehältern vonseiten der
Kostenträger bekräftigt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
1.200 in Niedersachsen) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder 0162/132 16
78, www.bpa.de
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