Das Oberlandesgericht hat kein Gespür für die
Bedeutung des Verfahrens. Anderenfalls wäre ihm klar, dass 50 Plätze
für Journalisten viel zu wenig sind in einem Verfahren, das zu recht
weltweit Beachtung findet. Anderenfalls müsste man ihm auch nicht
erklären, dass es eine Demütigung für die Angehörigen der Nebenkläger
bedeutet, vom Prozess de facto ausgeschlossen zu werden.
Anderenfalls wäre es nicht auf den fast schon beleidigenden Hinweis
an den türkischen Botschafter verfallen, er möge sich doch gefälligst
an Sitzungstagen wie jeder andere möglichst früh vor den Türen des
Gerichts einfinden.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
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