Frei/Winkelmeier-Becker: Bei Kinderrechten auf Ausgewogenheit achten

Keine unnötige Einmischung des Staates in Familien

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat
am heutigen Freitag ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thorsten Frei, und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Thorsten Frei: „Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Kinderrechte ins Grundgesetz“ gibt nun Anlass zur Prüfung, ob die
dort enthaltenen Formulierungsvorschläge die Vorgaben des
Koalitionsvertrages umsetzen. Es bleibt ferner abzuwarten, für welche
Variante sich die Bundesjustizministerin letztlich entscheiden wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
klargestellt, dass Kinder bereits jetzt Grundrechtsträger sind. Bei
diesem für alle Familien in Deutschland sensiblen Thema sind die
nächsten Schritte mit aller Sorgfalt anzugehen und es ist genau
darauf zu achten, dass wir ein bewährtes System – welches die
wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kind, Eltern und Staat
in Einklang bringt – nicht zum Nachteil der Eltern in Richtung des
Staates verschieben.“

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wir werden uns den Abschlussbericht
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ergebnisoffen anschauen und auch andere
Vorschläge prüfen. In dem Abschlussbericht sehen wir keine Vorgaben
für das parlamentarische Verfahren. Die Rechte von Kindern sind
bereits jetzt umfassend im Grundgesetz geschützt. Die ausdrückliche
Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz soll zu einem Gewinn für
die Kinder werden, aber keine unnötige staatliche Einmischung in
Familien provozieren, wo diese nicht durch das Wächteramt des Staates
geboten sind. Wir haben bereits ein austariertes System zwischen
Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt.“

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