Getrennte Väter wollen ihre Kinder betreuen / Politik behindert zeitgemäße Regelungen für Trennungsfamilien

„Heutige junge Mütter und Väter teilen sich
selbstverständlich und partnerschaftlich die Betreuungsverantwortung
für ihre Kinder“, stellt Gerd Riedmeier, Sprecher der
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) fest,
schränkt aber ein: „Partnerschaftlichkeit endet jedoch oft im Falle
von Trennung und Scheidung. Das deutsche Familienrecht erschwert
diesen Ansatz ganz erheblich.“ Es gelte nach wie vor die Vorgabe aus
den 50er Jahren „Einer betreut – der andere bezahlt.“

Dabei teilen sich bereits jetzt schon 15 % der Trennungsfamilien
gleichberechtigt die Betreuung ihrer Kinder – im sogenannten
Wechselmodell. Die Hälfte der Trennungseltern kann sich nach den
Ergebnissen der Allensbach-Studie von 2017 diese Betreuungsform
vorstellen, dabei ist vielen Eltern das Wechselmodell noch gar nicht
bekannt.

Kritisch sehen Väterorganisationen den Umgang der Politik mit dem
Reformbedarf. Zwar räumt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass
das Familienrecht noch aus den 50er Jahren stammt und reformbedürftig
ist. Zu Beratungen über Änderungen werden jedoch authentische
Vertreter der Betroffenen (Mütter- und Väterverbände) nicht geladen.
Deren primäre Bedürfnisse bleiben außen vor.

Gehör finden jedoch die sekundären Bedürfnisse der gerichtsnahen
Professionen, kritisiert die IG-JMV. Die Mitglieder der
Expertenkommission des Bundesjustizministeriums rekrutierten sich
ausschließlich aus diesem Bereich, ebenso die geladenen Experten in
der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages für November 2018.

Gleiches gilt für die zuletzt vorgenommenen Änderungen im
Familienrecht aus dem Jahre 2009. Zu deren Evaluation wurden zwar
knapp 2000 Personen befragt – jedoch stammen auch diese ausnahmslos
aus dem Bereich der gerichtsnahen Professionen. „Eine Evaluation ohne
Befragung der Betroffenen ist jedoch unsinnig“, so Riedmeier.

Besonders kritisch sieht die IG-JMV die Argumentation vieler
Lobbyisten (m/w) über das „Kindeswohl“. Dieser Begriff sei weder in
einem wissenschaftlichen noch einem juristischen Sinne definiert. Bei
gerichtlichen Verfahren werde er als Vorwand für die Interessen
Erwachsener – meist der Mütter – benützt. „Über das Kindeswohl zu
argumentieren, ist schwammig, höchst subjektiv und daher zu
vermeiden, solange es keine wissenschaftlich fundierten Standards
gibt.“ rät die IG-JMV.

Die Lösung für die zukünftige Betreuung der Kinder in
Nachtrennungsfamilien kann nicht in verpflichtend vorgeschriebenen
Betreuungsmodellen liegen – weder im Residenz- noch im Wechselmodell.
Anstelle dessen benötigen junge Nachtrennungsfamilien dynamische und
individuelle Regelungen unter den Vorgaben Gleichberechtigung und
Gleichbehandlung für getrennte Mütter und Väter. Wichtig ist dabei
der Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.

Die IG-JMV fordert dazu die Einrichtung einer Enquete-Kommission
im Bundesjustizministerium unter Teilnahme von Betroffenenvertretern
– authentischer Mütter- und Väterverbände.

Forum Soziale Inklusion e.V. * www.forum-social-inclusion.eu
Manndat e.V. * www.manndat.de
Trennungsväter e.V. * www.trennungsvaeter.de
Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. * www.vafk-koeln.de

Pressekontakt:
Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV):
Website: www.ig-jungen-maenner-vaeter.de
Email: presse@ig-jungen-maenner-vaeter.de
Sprecher: Gerd Riedmeier
Tel. +49 (0) 176 – 611 123 57

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