Verfassungsrechtliche Beurteilung der Grundrente
Staatsrechtler: Aktuelles Grundrentenmodell ist mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar
Die Grundrente würde wahrscheinlich gegen das Grundgesetz
verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Heidelberger
Staatsrechtsexperte Prof. Dr. Hanno Kube. Im Auftrag der Initiative
Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat Prof. Kube das aktuell
diskutierte Grundrentenmodell der Regierungskoalition
verfassungsrechtlich beurteilt. In seiner Stellungnahme kommt er zu
dem Ergebnis, dass die sich durch die Grundrente ergebende Abweichung
vom Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung nicht mit den Artikeln 2
Abs. 1 und 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Kube: „Die
Grundrente wirkt nicht zielgenau und systemkomplementierend
besonderen Nachteilen entgegen, insbesondere Nachteilen in der
Erwerbsbiographie, sondern sie wirkt systemsprengend und dabei nicht
einmal zielführend.“
Weder eine Reduzierung des Rentenzuschlags um 12,5 Prozent noch
eine Begrenzung auf Personen, die weniger als 1200 Euro zu
versteuerndes Monatseinkommen haben, könnten an den grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Problemen etwas ändern. Zudem führe der
Verzicht auf eine Vermögensprüfung „zu einer weitreichenden Blindheit
gegenüber der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation eines
Rentenversicherten.“
Dazu INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr: „Das von
Bundesminister Hubertus Heil konstruierte Grundrentenmodell ohne
Bedürftigkeitsprüfung ist offenbar nicht nur ungerecht und teuer,
sondern auch noch verfassungswidrig. Das darf die Union ihrem
Koalitionspartner nicht durchgehen lassen.“
Die Stellungnahme von Prof. Kube finden Sie unter:
http://ots.de/I3ufUR
Pressekontakt:
Pressesprecher INSM: Florian von Hennet, Tel. 030 27877-174;
hennet@insm.de
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