Kirchen-Urteil – Die Realität ist weiter

Bei allem Jubel der Kirchen, die sich in ihrem Selbstbestimmungsrecht gestärkt sehen, unterstellt der Karlsruher Richterspruch deren Einstellungspraxis erstmals letztinstanzlich einer gerichtlichen Überprüfung. Das ist keine bloße Konkretisierung der Rechtsauslegung, sondern Mahnung an die Kirchen, nicht nach Belieben zu schalten und zu walten.

Kirchenmitgliedschaft kann Einstellungsvoraussetzung nur dort sein, wo dies „erforderlich und wichtig“ ist, etwa in Seelsorge oder Bildung. Den katholischen oder evangelischen Hausmeister braucht es nicht. Ohnehin gilt: Ohne nicht-christliche Erzieherinnen im Kindergarten, Pfleger im Altenheim oder Schwestern im Krankenhaus würden viele kirchliche Einrichtungen schon heute nicht mehr funktionieren. Die Lebenswirklichkeit hat so die höchstrichterliche Rechtsprechung vorweggenommen.

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