Krankenhausstrukturreform darf Versicherte nicht einseitig belasten Anlässlich der Bundestagsanhörung zum geplanten Krankenhausstrukturgesetz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

„Maßnahmen, die eine gut erreichbare und qualitativ
hochwertige Krankenhausversorgung sicherstellen, sind richtig und
gut. Allerdings dürfen die damit verknüpften Mehrausgaben nicht zu
einseitigen Mehrbelastungen der Versicherten führen. Dies wird
aufgrund der seit Jahresbeginn geltenden Finanzsystematik in der GKV
jedoch absehbar der Fall sein. Deshalb gilt es, die Zusatzbeiträge in
den Blick zu nehmen. Zudem ist die Rückkehr zur paritätischen
Finanzierung der Beiträge dringend geboten und es braucht Maßnahmen,
um die solidarische Umlagefinanzierung zu stärken. Dies kann zum
Beispiel durch Einbezug weiterer Einkommensarten erfolgen.“

SoVD-Stellungnahme: http://sovd.de/2532.0.html

Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de