Die Vorwürfe sind erheblich: Könnten die Opfer des
Nationalsozialistischen Untergrunds noch leben, wenn in der
Brandenburger Innenverwaltung alles mit rechten Dingen zugegangen
wäre? Vieles deutet darauf hin. Deswegen ist es richtig und wichtig,
dass der Potsdamer Landtag einen Untersuchungsausschuss zum NSU
beruft. Es muss geklärt werden, was in der Zeit der
SPD-Alleinregierung in den 1990er-Jahren abgelaufen ist. Wieso wurden
die drei Terroristen 1998 nicht verhaftet? Was wusste der damalige
Minister? Und wie lassen sich solche Vorgänge künftig verhindern,
reichen die Mechanismen in der Verwaltung aus? Oder würden heute vom
Brandenburger Verfassungsschutz enttarnte Terroristen ähnlich
ungehindert weitermachen dürfen wie einst die NSU-Neonazis? Solche
Antworten dürfen nicht hinter den verschlossenen Türen der
Parlamentarischen Kontrollkommission versickern, sie müssen
öffentlich erfolgen. Das ist Brandenburg den Terroropfern schuldig.
Denn falsche Geheimniskrämerei hat schon viel zu lange den Umgang mit
diesem Thema bestimmt.
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