Leutheusser-Schnarrenberger: Psychiatrie – Bundesverfassungsgericht stärkt Menschenwürde

Zu dem heutigen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und
Bundesjustizministerin a. D.:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt
Menschen bei extremen psychischen Belastungen ihre Menschenwürde
zurück. Die Karlsruher Richter fällen wieder einmal ein wichtiges
Urteil. Künftig wird die persönliche Freiheit von Menschen, die in
einer Situation nicht entscheidungsfähig und aggressiv sind, besser
geschützt. Ärzte und Pflegepersonal werden dadurch noch stärker
gefordert. Fixierung darf nicht die persönliche Betreuung in einer
psychiatrischen Einrichtung ersetzen.

Medizinisch indizierte Fixierungen, die das Recht zur freien
Bewegung vollkommen aushöhlen, müssen immer durch einen Richter
genehmigt werden. Sie sind immer das aller letzte Mittel des Umgangs
mit einem Patienten. Nur für sehr kurze Zeit kann ein Arzt künftig
diese Fesselung von Menschen anordnen, unter 30 Minuten, wenn es eine
anders nicht zu bewältigende Gefahr für andere Menschen gibt.

Leider hat der Gesetzgeber in Bayern vor kurzem ein
Psychiatriegesetz verabschiedet, ohne den dringend notwendigen
Richtervorbehalt aufzunehmen.

Pressekontakt:
Anders Mertzlufft, Leiter Kommunikation und Pressesprecher der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org,
Tel. 030 288778-59

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