Deutschland ist am gestrigen Montag zum zweiten Mal
in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. Dazu
erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Philipp Mißfelder, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:
„Die erneute Wahl Deutschlands in den Menschenrechtsrat der
Vereinten Nationen (VN) ist ein erfreuliches Ereignis. Es zeigt, dass
Deutschland unter den Mitgliedsstaaten der VN bei der Durchsetzung
menschenrechtlicher Standards viel Vertrauen entgegengebracht wird.
Das ist auch ein Erfolg der hervorragenden Arbeit der Bundesregierung
im VN-Sicherheitsrat, dem Deutschland derzeit als nichtständiges
Mitglied angehört. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versteht die Wahl
gleichzeitig als Auftrag, das Konzept einer wertegebundenen
Außenpolitik wirksam auf internationaler Ebene zu vertreten.
Menschenrechte sind universell gültig. Sie dürfen weder durch
politische noch durch kulturelle Bedingungen relativiert werden. Für
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind sie zudem Ausdruck des
christlichen Menschenbildes. Die Würde des Menschen zu schützen ist
das höchste Gebot jeder Politik.
Alle Mitgliedsstaaten der VN haben sich mit der Unterzeichnung der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zur Einhaltung dieser Norm
verpflichtet. Dennoch werden in vielen Ländern der Welt
Menschenrechte missachtet. Das ist nicht hinnehmbar. Deutschland wird
sich im Menschenrechtsrat mit aller Kraft dafür einsetzen, dass
Menschenrechte in allen Staaten der Welt gefördert, geachtet und
verteidigt werden.“
Hintergrund:
Die Einrichtung des Menschenrechtsrats (MRR) geht auf einen
Beschluss der VN-Generalversammlung vom 15. März 2006 zurück. Der Rat
setzt sich aus 47 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammen,
die für eine Dauer von drei Jahren gewählt werden. Der MRR hat die
Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte in den einzelnen
VN-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Deutschland war bereits von 2006
bis 2009 Mitglied des Gremiums.
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