Mitteldeutsche Zeitung: zu Mitgliederentscheid in der SPD

Dass die Mitgliederbeteiligung durch die SPD nicht
gegen das Grundgesetz verstößt, haben die Richter am
Bundesverfassungsgericht bereits vor vier Jahren festgestellt. Das
Votum der Basis bindet den SPD-Vorstand, aber nicht den einzelnen
Parlamentarier. Der ist, wie auch in allen anderen Fragen, allein
seinem Gewissen unterworfen. Diese Freiheit garantiert ihm das
Grundgesetz. Der Abgeordnete muss sie sich nur selbstbewusst nehmen.
Aber ärgern sich Menschen nicht zurecht, dass 440 000 SPD-Mitglieder
jetzt mehr zu sagen haben als sie selbst? Wer so denkt, müsste
erklären, warum er das unangenehmer findet, als wenn wenige Leute
oder nur ein Einzelner entscheidet. Im Übrigen gilt: Demokratie
lebt vom Engagement der Bürger – auch in den Parteien.

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