„nd.DieWoche“: Sonderrecht bestätigt – Kommentar zur Entscheidung des BVerfG über Sonderrechte der Kirchen als Arbeitgeber

Die Diakonie wollte es wissen und eins ihrer arbeitsrechtlichen Privilegien von oberster Stelle für rechtmäßig erklären zu lassen. Das ist ihr nun gelungen. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde statt und erklärte am Donnerstag, das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe den kirchlichen Arbeitgeber mit einem Urteil von 2018 in seinem religiösen Selbstbestimmungsrecht verletzt. Dabei ging es bei der damaligen Auseinandersetzung um eine Stelle für ein Projekt zur UN-Antirassismuskonvention, für die die Religionszugehörigkeit eigentlich keine Rolle spielen dürfte. Der einer Bewerberin wegen Diskriminierung zugesprochene Schadenersatz ist mit der Karlsruher Entscheidung hinfällig, obwohl das BAG-Urteil sich im Einklang mit der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie befand.

Karlsruhe stärkte jetzt einmal mehr ein Sonderrecht der Kirchen. Dabei erfüllt die große Mehrheit der 687.000 bei der Diakonie Beschäftigten keinen sogenannten Verkündigungsauftrag, sondern pflegt Alte und Kranke, betreut Kinder, unterrichtet weltliche Fächer. Und trotzdem nötigt die Diakonie gerade in Ostdeutschland viele dieser Menschen, die etwa durch Betreiberwechsel von Kliniken oder Pflegeheimen unter ihre „Obhut“ geraten, zum Beitritt. Sie übt so in eigentlich unzulässiger Weise Macht aus, zumal die von ihr betriebenen Einrichtungen zu großen Teilen staatlich finanziert sind. Das ist angesichts der heutigen konfessionellen Vielfalt und der Säkularisierung der Gesellschaft ein skandalöser Anachronismus, der nur mit der festen Verankerung von Lobbyisten im politischen Berlin zu erklären ist.

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