Die Klage des im Juli 2018 unrechtmäßig
abgeschobenen afghanischen Flüchtlings Nasibullah S. gegen seinen
abgelehnten Asylantrag ist nach Informationen des Norddeutschen
Rundfunks (NDR) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom
Verwaltungsgericht Greifswald abgelehnt worden. Das bestätigte die
Anwältin des 20-jährigen Afghanen, Sonja Steffen. „Ich bin enttäuscht
und werde weiterkämpfen. In jedem Fall lege ich Rechtsmittel gegen
das Urteil ein. Denn ich sehe für die Berufungsbeschwerde gute
Erfolgsaussichten“, sagte Steffen gegenüber NDR und SZ.
Das Verwaltungsgericht begründet die Ablehnung der Klage von
Nasibullah S. unter anderem mit dessen Aufenthalt in Afghanistan nach
seiner unrechtmäßigen Abschiebung. Ihm sei während dieser Zeit keine
Verfolgung zu Teil geworden. Er hätte auch von keiner konkreten
Gefahrenlage dort berichten können.
Der 20-jährige Nasibullah S. war am 3. Juli 2018 mit 68 weiteren
Asylbewerbern nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen seinen
abgelehnten Asylantrag geklagt hatte und das Klageverfahren noch
nicht abgeschlossen war. Über die unrechtmäßige Abschiebung hatte der
NDR berichtet. Daraufhin veranlassten die Behörden Anfang August die
Rückkehr von Nasibullah S. von Afghanistan nach Deutschland, damit
das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald
ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.
Nach seiner Rückkehr hatte sich Nasibullah S. große Hoffnung auf
einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gemacht: „Mein Plan ist:
Ich will studieren und arbeiten und in Deutschland zur Ruhe kommen“,
hatte er damals gegenüber Reportern des NDR gesagt.
Der Flug vom 3. Juli 2018, bei dem 69 abgelehnte Asylbewerber,
unter ihnen Nasibullah S., nach Kabul abgeschoben wurden, hatte für
Schlagzeilen gesorgt, weil er am 69. Geburtstag von Horst Seehofer
(CSU) stattfand und sich der Bundesinnenminister bei einer
Pressekonferenz über den Abschiebeflug zufrieden gezeigt hatte.
Nasibullah S. hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland
beantragt. Er gab an, von den Taliban bedroht worden zu sein. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag
im Februar 2017 ab. In der Begründung hieß es, er müsse nicht in den
gefährlichen Süden des Landes zurückkehren, sondern könne auch in
anderen Regionen Afghanistans leben, die ausreichend sicher seien.
Nach der Ablehnung der Klage gegen seinen abgelehnten Asylantrag
droht Nasibullah S. nun erneut die Abschiebung nach Afghanistan.
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