neues deutschland: Europarechtler Jürgen Bast: Seehofers Forderung verstößt gegen Dublin-Verordnung

Nach Ansicht des Europarechtlers Jürgen Bast von
der Universität Gießen verstößt die unter anderem von
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geforderte Zurückweisung von
Geflüchteten an der deutschen Grenze, die bereits in anderen
EU-Ländern registriert sind, gegen EU-Recht. „Wenn Deutschland
Menschen an der Grenze zurückweist, die einen Asylantrag stellen
wollen, dann verstößt das gegen die Dublin-Verordnung“, sagte Bast
der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“
(Montagsausgabe). „Dieses europäische Gesetz sieht vor, dass ein
Verfahren durchgeführt werden muss, in dem geklärt wird, welcher
Staat für die inhaltliche Prüfung des Asylbegehrens zuständig ist.
Das kann Deutschland oder auch ein anderes Mitgliedsland der EU
sein“, sagte Bast. So sei es etwa möglich, dass Deutschland für einen
Geflüchteten zuständig sei, der zuerst in Italien den Boden der EU
betreten habe. „Das ist zum Beispiel möglich, wenn der
Asylantragsteller Familienangehörige hat, die in Deutschland leben
und dort ein Asylverfahren durchlaufen“, erklärte Bast.

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