NOZ: NOZ: Verfassungsexperte: Neuwahlen keineswegs die einzige Alternative bei Scheitern der Groko-Pläne

Verfassungsexperte: Neuwahlen keineswegs die
einzige Alternative bei Scheitern der Groko-Pläne

Ex-Bundestagsdirektor Zeh: Auch Expertenkabinett oder
Kanzlerkandidat kleinerer Parteien denkbar

Osnabrück. Sollten die Groko-Pläne scheitern, sind Neuwahlen
keineswegs die einzige Alternative. In einem Gespräch mit der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) sagte der Verfassungsexperte Wolfgang
Zeh, denkbar sei beispielsweise auch ein Expertenkabinett. Auf jeden
Fall führe der Weg zu Neuwahlen über den Bundespräsidenten.
Entscheidend seien nicht Verlautbarungen der Politiker, „sondern das
verfassungsrechtlich zwingende Procedere nach Artikel 63 des
Grundgesetzes“, sagte der frühere Bundestagsdirektor.

Zunächst liege es in der Hand des Bundespräsidenten, einen
Kanzlerkandidaten vorzuschlagen, erklärte der Professor der
Verwaltungshochschule Speyer. Wenn dieser nicht mit absoluter
Mehrheit gewählt werde, wäre auch ein Kabinett aus parteipolitisch
nicht gebundenen Experten vorstellbar, das von einem
Minderheitsbündnis getragen wird. Voraussetzung wäre, dass der
Bundespräsident am Ende einen vom Parlament nur mit relativer
Mehrheit gewählten Kanzler ernennt, dem er zutraut, Mehrheiten zu
organisieren.

Zeh sieht nicht automatisch die Union am Zuge. Zwar entspreche es
dem Grundgesetz, dass die aus der Wahl als stärkste hervorgegangene
Partei zunächst den Auftrag zur Regierungsbildung habe, sagte der
Professor. Würde ihr Kandidat im Parlament aber nicht die
erforderliche Mehrheit erringen, könne die Regierungsbildung auch an
eine der kleineren Parteien übergehen. „Dass der Stärkste die
Regierung bildet, ist Tradition, aber keine zwingende
Rechtsvorschrift“, sagte Zeh.

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