Rebecca Liebig ist ab dem 1. Oktober erstmals neue alternierende Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie vertritt die Versichertenseite. Den Vorsitz teilt sie sich mit Jens Dirk Wohlfeil, der die Gruppe der Arbeitgeber vertritt. Liebig folgt auf Dirk Overdiek, der das Amt vorübergehend für den im Mai verstorbenen Hans-Werner Veen angetreten hatte.
Liebig übernimmt den Posten in bewegten Zeiten. „Die gesetzliche Rente und auch die Deutsche Rentenversicherung als Organisation steht vor großen Reformen, die durch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission angestoßen wurden. Die Veränderungen werden wir als Selbstverwaltung eng begleiten.“, sagt Liebig.
Rebecca Liebig ist hauptamtlich Mitglied des Bundesvorstands der Gewerkschaft Verdi. Seit 2023 engagiert sie sich ehrenamtlich in der sozialen Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die erfahrene Selbstverwalterin wurde gleich in ihrer ersten Amtsperiode in den Vorstand gewählt.
Der Vorstand ist ein aus acht Mitgliedern bestehendes Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Mitglieder werden von der Vertreterversammlung gewählt. Die Gewählten müssen je zur Hälfte der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeber angehören. Neben Rebecca Liebig fungiert Dirk Wohlfeil als alternierender Vorsitzender. Er ist Geschäftsführer für Tarif- und Sozialpolitik beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
In der Vertreterversammlung übernimmt Heribert Jöris als Vertreter der Arbeitgeber den Vorsitz. Jöris ist Geschäftsführer für Sozial- und Tarifpolitik beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Er löst Rüdiger Hermann als alternierenden Vorsitzenden ab, der die Versichertenseite vertritt. Herrmann leitete zuletzt den Vertrieb der DAK-Gesundheit in Baden-Württemberg.
Informationen zur Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund
Die zentralen Entscheidungen, die die Beitragszahler und Rentnerinnen und Rentner betreffen, werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in der Vertreterversammlung und im Vorstand getroffen. Hier beschließen die Selbstverwaltungsmitglieder unter anderem den Haushalt und entscheiden über wichtige Finanz-, Organisations- und Personalfragen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der Deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Berlin und Standorten in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg. Sie erbringt für ihre Versicherten, Rentnerinnen und Rentner Leistungen in den Bereichen Rente, Rehabilitation und Prävention.
Die Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand entscheiden in den Angelegenheiten, die die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der allgemeinen Rentenversicherung für rund 35 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner wahrnimmt. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden im Rahmen der Sozialwahl gewählt. Alle Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten ehrenamtlich. 2029 findet die nächste Sozialwahl statt. Mehr Informationen zur Selbstverwaltung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/selbstverwaltung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Selbstverwaltung/selbstverwaltung_node.html) im Internet.
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