Rheinische Post: Verfassungsgerichtüberprüft SPD-Mitgliedervotum

Das Bundesverfassungsgericht prüft die
Zulässigkeit des geplanten Mitgliedervotums der SPD zu einer großen
Koalition. Das bestätigte das Gericht der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). In Karlsruhe liegen derzeit
fünf Anträge vor, die sich gegen die Befragung der rund 450.000
SPD-Mitglieder wenden. Einen der Anträge hat das Verfassungsgericht
bereits ohne Begründung abgelehnt. Wann es über die anderen
entscheidet, ist noch unklar. Vor vier Jahren hatte das höchste
deutsche Gericht das Mitgliedervotum in einem Eilverfahren
zugelassen. Dennoch gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante
Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den
Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

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