Durch seinen Amtsverzicht hat der ehemalige
Bundespräsident jenseits der rechtlichen Aufarbeitung bereits die
Höchststrafe angetreten. Und kaum war er aus dem Amt, entbrannte eine
Debatte, ob auch Bundespräsidenten, die selbst verschuldet
ausscheiden, Anspruch auf das hohe Jahressalär bis zum Lebensende
haben. Viel tiefer geht es nicht mehr im Leben eines Politikers. Und
doch sollte man jetzt nicht den Fehler begehen, aus Mitleid über alle
Makel des Gestürzten hinwegzusehen. Wulff immer noch Bundespräsident?
Das ginge schlicht nicht mehr.
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Rhein-Neckar-Zeitung
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