„RTL Aktuell“ und „RTL Nachtjournal“: Die Linke kritisiert fehlende Kontrollen beim Mindestlohn und fordert deutlichen Personal-Zuwachs dafür

Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ kritisiert, dass
die Bezahlung des Mindestlohns trotz steigender Verstöße kaum geprüft
werde. Sie fordert deshalb nach exklusiven Informationen von „RTL
Aktuell“ und dem „RTL Nachtjournal“ von der Bundesregierung, die Zahl
der Beschäftigten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zügig um
5.000 zu erhöhen. Im April hatte die Fraktion der „Linken“ eine
Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu den Mindestlohnkontrollen in
den Bundesländern gestellt. Nach dem Erhalt einer umfänglichen
Antwort der Bundesregierung will die „Linken“-Fraktion am Donnerstag
ihre Forderungen im Bundestag einbringen. Beide Papiere – sowohl die
Antwort der Bundesregierung als auch die Stellungnahme der „Linken“
dazu – liegen den RTL-Hauptnachrichten „RTL Aktuell“ und dem
Nachrichtenmagazin „RTL Nachtjournal“ vorab vor.

Danach weist das Bundesfinanzministerium im Namen der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hin,
dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FSK) „für
die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung fachlich
sowie personell gut aufgestellt“ sei. Sie gehe dabei
„risikoorientiert vor und nicht anhand einer festgelegten
Prüfungsquote, d. h. es erfolgt eine risikoorientierte Auswahl der zu
prüfenden Sachverhalte“.

Dazu Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und
Sprecherin der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag: „Wenn die
Bundesregierung behauptet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei
–personell gut aufgestellt–, ist das nichts weiter als der Code für
die Arbeitgeber zum offenen Rechtsbruch. Trotz weniger Kontrollen
bleibt die Zahl der Verstöße hoch. Die Bundesregierung lässt die
betroffenen Beschäftigten im Regen stehen, wenn sie hier nicht
endlich reagiert. Wirksame Kontrollen setzen entsprechend viele
Kontrolleure voraus. Die Linke fordert daher, die Zahl der
Beschäftigten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zügig um 5.000 zu
erhöhen. Die 1.600 Stellen, die die Bundesregierung bis 2022
vorsieht, erweisen sich schon jetzt als völlig unzureichend.“

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Linken-Fraktion geht weiter hervor, dass die Zahl der durch die FKS
geprüften Betriebe – gemessen an der Zahl der Betriebe, für die sie
insgesamt Kontrollkompetenz hat – mit 2,4 Prozent äußerst niedrig
ist. Damit ist die Zahl der geprüften Betriebe in den vergangenen
drei Jahren nur marginal gestiegen – und gegenüber 2014 sogar
gesunken (2016: 1,9 %; 2015: 2 %; 2014: 2,9 %). Die „Linken“ weist
dagegen darauf hin, dass eine schärfere Kontrolle besonders geboten
sei. Denn laut Antwort der Bundesregierung ist die Zahl der von der
FKS eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der
Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns – anteilig gemessen an
den Arbeitgeberprüfungen – von 1,6 Prozent in 2015 über 4,1 Prozent
in 2016 auf 4,8 Prozent in 2017 gestiegen. In absoluten Zahlen
gemessen haben sich die von der FKS eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen
Mindestlohns zwischen 2015 und 2017 von 691 auf 2518 erhöht.
Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Betriebe entspräche dies laut
„Die Linke“ rund 105.000 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren
in 2017.

„RTL Aktuell“, das „RTL Nachtjournal“ und auch n-tv berichten
darüber heute ausführlich.

Quellenhinweis: „RTL Aktuell und „RTL Nachtjournal“

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