So kündigte Sachsen-Anhalts Innenministerium an, Gefährderansprachen „gegen einzelne Personen“ seien möglich. Einzelheiten gelten aber im Vorfeld als geheim. Thüringens Innenministerium erklärte auf MZ-Anfrage, die Polizei sei in der „aktiven Vorbereitungsphase für das Großereignis“, das schließe Gefährderansprachen ein. Bei Hinweisen auf geplante Straftaten kann die Polizei auch über bloße Ansprachen hinausgehen. „In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall kämen beispielsweise Meldeauflagen oder Aufenthaltsanordnungen in Betracht“, erklärte Sachsens Innenministerium auf MZ-Anfrage. Das Terror- und Extremismus-Abwehrzentrum beim Landeskriminalamt Sachsen sei im Vorfeld der EM angewiesen worden, laufende Überwachungs- und Sicherheitsvorkehrungen gegen alle terrorverdächtigen Gefährder auf Aktualität zu prüfen.
Problemfans und Hooligans werden in der bundesweiten Polizeidatenbank „Gewalttäter Sport“ erfasst. Aktuell sind darin Daten zu 6.862 Personen gespeichert, erklärte Sachsen-Anhalts Innenministerium auf MZ-Anfrage am Mittwoch. Darunter seien gut 200 Anhänger sachen-anhaltischer Fußballvereine: So würden 164 Personen dem Halleschen FC zugerechnet, 40 Personen dem 1. FC Magdeburg.
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