Zur aktuellen Debatte über die mögliche Änderungen
bei der Beitragsbemessung der Gesetzlichen Rentenversicherung erklärt
der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
Die Stabilität des bewährten deutschen Rentensystems muss oberste
Priorität haben. Daher kann und darf die bestehende Systematik der
Beitragsbemessung kurzfristig nicht geändert werden. Dies erwarten
vollkommen zurecht die Beitragszahler, also die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, wie auch die Rentner. Die Stabilität des Systems
´Gesetzliche Rentenversicherung´ ist über Generationen hinweg ein
verlässlicher und notwendiger Garant unserer sozialen Sicherung.
Einer überzogenen und übereilten Ausweitung der
Nachhaltigkeitsrücklage nach oben muss eine Absage erteilt werden.
Derzeit liegt der Korridor bei 0,2 bis 1,5 Monatsrücklagen. Würde er
erhöht, würde auch die derzeitige Geld-Rücklage von derzeit 28
Milliarden Euro enorm weiter anschwellen. Außerdem bliebe die Frage
unbeantwortet, wo dieses zusätzliche Geld der Beitragszahler dann
angesichts der Unsicherheiten am Finanzmarkt angelegt werden soll –
und zwar absolut sicher, ausreichend Inflations-geschützt und das
ganze bei gleichzeitiger Sofortverfügbarkeit. Gesetzliche
Rentenrücklagen dürfen eben kein Finanzmarkt- oder
Spekulationsgeschäft werden!
Nach geltendem Rentenrecht ist der Beitragssatz zu senken, wenn
die Nachhaltigkeitsrücklage die Zahl von 1,5 Monatsbeitragen
überschreitet. Mittelfristig kann vorsichtig über eine behutsame
Anhebung des Korridors auf 0,5 bis 2,0 Monatsrücklagen nachgedacht
werden. Auch bei diesem mittelfristigen Betrachtungen gilt das
Prinzip „maßvoll vor maßlos“. Denn einerseits würde ein übermäßiges
Absenken der derzeitigen Monatsrücklage eine unnötige Unruhe in den
Beitragssätzen provozieren. Die Gefahr des ständigen „Nachbesserns“
des Beitragssatzes wäre gerade für Zeiten einer nachlassenden
Konjunktur zu groß. Andererseits darf eine Rentenversicherung bei
einem überzogenen Sicherheitsstreben sich nicht zur „Spardose der
Nation“ entwickeln. Dies wäre der Fall für ein zu starkes Anheben der
oberen Grenze der Nachhaltigkeitsrücklage deutlich über 2
Monatsausgaben hinaus. Den Beitragszahlern eines auf dem Prinzip der
Umlage basierenden Systems darf nicht „auf Verdacht“ und über Gebühr
Geld zweckgebunden werden.
Der Mittelweg des Korridors von 0,5 bis 2,0 Monatsausgaben wird
mittelfristig beiden Zielsetzungen gleichermaßen und vollauf gerecht:
ein Höchstmaß an Stabilität für die Rente bei gleichzeitiger Wahrung
aller notwendigen Flexibilität der Beitragsanpassung. Auch eine
Obergrenze von 2,0 Monatsausgaben bietet die Chance auf
Beitragssatzsenkungen in naher Zukunft. Dieser Kurs ist immer
Leitlinie der Rentenpolitik der Union gewesen. Es besteht keinerlei
Anlass, dieses bewährte Prinzip durch übermäßige Forderungen in die
eine wie in die andere Richtung zu verlassen.
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de