Genauso ist es aber ein Gebot des Anstands, dass
der türkische Außenminister den traurigen Anlass respektiert und
nicht dazu nutzt, die Werbetrommel im türkischen Wahlkampf zu rühren.
Täte er dies dennoch, so hätte er seine Chance auf Bewährung
verspielt – und die deutsche Politik die moralische Rechtfertigung,
in Zukunft auf solche Ausnahmen vom Auftrittsverbot zu verzichten.
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