Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur gekippten Sperrklausel bei der Europawahl

National hält das Gericht eine Sperrklausel bei
Wahlen für gerechtfertigt. Weil auf die Funktionsfähigkeit des
Parlaments Rücksicht genommen werden müsse. Was nach Ansicht der
Richter beim europäischen Gesetzgeber nicht der Fall ist. Die Stimme
des Plenums wird in der kommenden Legislaturperiode bei der Wahl des
Kommissionspräsidenten und der Formulierung europäischer Gesetze
nicht mehr zu umgehen sein. Die Wahl im Mai ist die erste, bei der
die großen Fraktionen EU-weit Spitzenkandidaten für das Amt des
Kommissionspräsidenten ins Rennen schicken. Das Urteil ist nur
eines: kontraproduktiv. Es schwächt das Europaparlament und stärkt
die Wahlmüdigkeit der Bürger.

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