Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Rückholaktion von IS-Anhängern

Es ist nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren,
deutschen Staatsbürgern die Rückkehr in ihre Heimat zu verweigern.
Insofern müssen zwei Dinge gelten: Gegen jeden Rückkehrer müssen die
deutschen Sicherheitsbehörden ermitteln und ihre möglichen Straftaten
anklagen. Zweitens: Jeder Rückkehrer – auch Kinder und Jugendliche –
gehört in die Hände jener Psychologen und Therapeuten, die darauf
spezialisiert sind, Extremisten zu deradikalisieren. Dafür wird die
Bundesregierung Geld bereitstellen müssen. Das wird jedoch bei Weitem
nicht so viel sein, wie Deutschland durch seine passive, ja ignorante
Haltung im seit 2944 Tagen tobenden Syrienkrieg gespart hat.

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