Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Minister Jens Spahns Plan, Konversionstherapien zu verbieten

Geht das? Kann der Staat Ärzten,
Psychotherapeuten und Heilpraktikern eine bestimmte Therapie
verbieten? Wäre das Verbot mit der Berufsfreiheit vereinbar, wie sie
im Grundgesetz niedergelegt ist? Diese Fragen sind entscheidend, wenn
es um die sogenannte Konversionstherapie von Schwulen und Lesben geht
– also um den Versuch, ihre Homosexualität zu „heilen“, obwohl sie
laut Weltgesundheitsorganisation und Bundesärztekammer gar keine
Krankheit ist. Dass Gesundheitsminister Jens Spahn diese „Umpolungen“
verbieten will, ist völlig richtig. Es geht nicht mehr um das Ob,
sondern nur noch allein um das Wie des Verbots. Und dieser
Fortschritt – keine Frage – ist vor allem Jens Spahns
Beharrlichkeit zu verdanken.

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