Verbesserter Schutz für Kinder in Strafprozessen / NRW-Initiative für Justizministerkonferenz – Minister Limbach: Keine direkte Begegnung der Opfer mit den Tätern

Die schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will Kinder und Jugendliche in Strafverfahren besser schützen. Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtet, soll es eine neue Vorschrift geben, richterliche Vernehmungen vor der Verhandlung auf Video aufzuzeichnen, um den Opfern einen Auftritt vor Gericht zu ersparen. Das geht aus einem Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz in Hamburg hervor, die der Zeitung vorliegt. „Ein Strafverfahren darf für Kinder, die bereits Opfer einer Straftat geworden sind, nicht zu einem zweiten Trauma werden“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die wiederholte Befragung im Gerichtssaal und die direkte Begegnung mit dem Täter seien für Minderjährige oft eine unerträgliche Belastung. „Es ist unsere Pflicht, diese Belastungen auf das absolut unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren“, so Limbach weiter.

Die Strafprozessordnung (§ 58a StPO) bietet zwar schon heute die Möglichkeit, eine richterliche Videovernehmung des Kindes aufzuzeichnen und diese später im Prozess abzuspielen, um dem Kind die Aussage in der Hauptverhandlung zu ersparen. Bislang ist dies aber nur eine „Soll-Vorschrift“. Die Praxis zeige, dass dieses Instrument eher selten angewendet wird. „Ein Video sichert die frischen, unverfälschten Aussagen und verhindert zudem Fehler bei der späteren Protokollierung“, sagte der NRW-Justizminister. Die Justizministerkonferenz findet vom 11. bis zum 12. Juni in Hamburg statt.

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