WAZ: Opferschutz vor Täterschutz – Kommentar von Wilfried Goebels

Die Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der
Haftstrafe ist das schärfste Schwert des Staates gegen gefährliche
Gewaltverbrecher. Das Wegsperren für immer kann da nur die Ausnahme
sein für Täter, die eine Therapie ablehnen und eine hochgradige
Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten. Dann aber bleibt sie
alternativlos, weil der Staat seine Schutzfunktion für die Bürger
erfüllen muss. Rache und das alttestamentarische „Auge um Auge“ sind
keine Kriterien für Rechtsprechung. Auch der Täter hat Anspruch auf
Menschenwürde. Aber in Abwägung der Rechtsgüter gilt Opferschutz vor
Täterschutz. Nicht mehr, aber auch nicht weniger hat Justizminister
Kutschaty von der liberalen Bundesministerin eingefordert. Das
Dilemma, dass hochgefährliche Täter in Freiheit entlassen werden
mussten, muss schnell beendet werden. Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger sollte die Besorgnis der Bürger ernst
nehmen und den Widerstand gegen die nachträgliche
Sicherungsverwahrung aufgeben. Im Einzelfall muss als letzte Option
auch lebenslange Verwahrung möglich bleiben.

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