Westfalen-Blatt: das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zur Anklage gegen Olaf Glaeseker:

Ein Jahr lang haben die Ermittlungen gedauert,
134 Seiten umfasst die Anklageschrift, 47 Zeugen sind benannt: Die
Staatsanwaltschaft Hannover hat in das Verfahren gegen den ehemaligen
Wulff-Sprecher Olaf Glaeseker und den Partymanager Manfred Schmidt
viel Kraft investiert. Kein Wunder, ziehen doch die Ermittlungen und
somit auch die Ermittler in diesem Fall besonderes öffentliches
Augenmerk auf sich. Dennoch wagt sich die Staatsanwaltschaft nun weit
vor. Nicht wegen des minder schweren Vorwurfs der Vorteilsnahme,
sondern wegen Bestechlichkeit klagt sie den Ex-Regierungs- und
Ex-Präsidentensprecher Glaesker an. Das ist mutig, denn dazu muss sie
ihm nicht nur Handaufhalten, sondern auch Dienstpflichtverletzungen
nachweisen. Wie weit darf private Freundschaft ins Geschäftsleben
hineinreichen? Diese Frage lässt sich vor Gericht kaum endgültig
beantworten. Anstand ist keine juristische Kategorie, sondern eine
moralische. Am Ende werden wohl nur die Beteiligten selbst wissen, ob
sie morgens ruhigen Gewissens in den Spiegel schauen können.

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