Winkelmeier-Becker: Rechtsdurchsetzung im Internet ist notwendig

Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist häufig
nicht begründet

Zur aktuellen Diskussion um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Es gibt vor allem drei Gruppen, die ihre Probleme mit dem
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben: Zum einen Nutzer, die
ohne jede Hemmschwelle Hass und Hetze verbreiten und ihre Kritik
nicht wenigstens so sachlich formulieren wollen, dass damit keine
Straftaten begangen werden; dann diejenigen, die genau daraus ihren
politischen Vorteil ziehen wollen; und schließlich die Plattformen,
die sich Kosten und Aufwand eines funktionierenden
Beschwerdemanagements lieber sparen würden und für die Vorgaben
nationaler Rechtsordnungen ohnehin lästig sind.

Es ist kein Wunder, dass von diesen verschiedenen Seiten jetzt
versucht wird, die Praxis bei der Umsetzung des Gesetzes möglichst
holprig anlaufen zu lassen.

Dabei zeigt sich: Die Entscheidungen der Plattformen in den
letzten Tagen, an denen sich die Kritik besonders entzündet hat,
haben mit dem neuen Gesetz oftmals gar nichts zu tun. Die komplette
Sperrung eines Nutzeraccounts oder die Löschung eines satirischen
Beitrags können nicht auf das NetzDG gestützt werden.

Leider hatte Justizminister Maas seinen Gesetzentwurf erst sehr
kurz vor Ende der vergangenen Wahlperiode vorgelegt, sodass einige
Aspekte im Gesetzgebungsverfahren nicht gebührend berücksichtigt
werden konnten. Nach Auffassung der Union bietet der Ansatz der
freiwilligen Selbstkontrolle, d.h. der Prüfung und Beurteilung der
Rechtswidrigkeit von Inhalten durch ein fachkundiges, plural
besetztes Gremium, das ohne Zeitdruck und ohne Sanktionsdrohung
agieren kann, eine gute Grundlage, um das Gesetz in Zukunft zu
verbessern. Auch der Gedanke eines put-back-Verfahrens, also der
Wiederherstellung von gelöschten Inhalten, die sich als rechtmäßig
herausstellen, sollte dabei stärker verankert werden.

Ein zügiges Prüfverfahren, das von den Plattformen – am besten im
Wege der freiwilligen Selbstregulierung – organisiert und finanziert
wird, erscheint aber weiterhin unerlässlich, um die Geltung der
Rechtsordnung im Netz durchzusetzen, wie dies auch außerhalb des
Internets der Fall ist.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell