Wenn Mama in die Klinik muss / Krankenkassen beteiligen sich an Kosten für eine Haushaltshilfe

Wer wegen eines Klinikaufenthaltes sein unter
zwölfjähriges Kind nicht versorgen kann und niemanden im Haushalt
hat, der diese Aufgabe übernimmt, hat Anspruch auf eine
Haushaltshilfe. Daran erinnert das Apothekenmagazin „Diabetes
Ratgeber“. Ein Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen. Die
Zuzahlung, die man zu leisten hat, beträgt zehn Prozent der täglichen
Kosten, mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Tag. Tipp: Bei der
Krankenkasse fragen, ob sie die Haushaltshilfe stellt oder bei der
Suche hilft. Manche Kassen zahlen auch, wenn ältere oder gar keine
Kinder im Haushalt leben.

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Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 1/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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www.diabetes-ratgeber.net