Die Hilfsorganisation CARE nimmt den heute im
Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des
Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit großer Besorgnis
zur Kenntnis.
„Die vereinbarte Regelung ignoriert das Grundrecht auf Familie.
Ein Grundrecht kennt keine Obergrenze. Wir wiederholen ausdrücklich:
Jede Familie, die getrennt ist, ist ein Härtefall“, betont
CARE-Generalsekretär Karl-Otto Zentel.
Derzeit leben 192.406 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in
Deutschland. Sie würden unter die Neuregelung fallen, wenn das Gesetz
wie heute vereinbart verabschiedet würde. Von diesen Menschen sind
119.670 männlich, daraus lässt sich schließen, dass die Mehrzahl der
zu erwartenden Anträge für Ehepartnerinnen und Kinder gestellt werden
wird. Die vereinbarte Regelung trifft damit also vor allem Frauen und
Kinder, die teils seit Jahren in Unsicherheit damit leben müssen, ob
sie jemals wieder mit ihrem Ehemann oder Vater vereint werden können.
Zudem kritisiert CARE, dass Geschwister nach wie vor von der Regelung
vollständig ausgenommen sind.
„Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien bereits
in der Präambel dazu, Familien zu stärken“, erinnert der
CARE-Generalsekretär. „Unter dem Titel Familien und Kinder im
Mittelpunkt widmet sich ein ganzes Kapitel dem Schutz von Familien in
Deutschland. Das ist wichtig. Doch es ist falsch, Familien mit
zweierlei Maß zu messen. Es ist inakzeptabel, wenn die Herkunft oder
der Aufenthaltsstatus eines Menschen in Deutschland darüber
entscheiden, ob seine Familie schützenswert ist.“
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