Schön/Weinberg: 5,5 Milliarden Euro für die Zukunft unserer Kinder

Wo Gute-Kita drauf steht, muss auch Gute-Kita drin
sein

Am morgigen Freitag wird der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung
das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ beschließen. Für Verbesserung der
Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der Bund den
Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der
familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Das Gute-Kita-Gesetz ist ein wichtiges Signal an alle Eltern, die
ihre Kinder gut betreut wissen wollen. Mit dem Gesetz helfen wir den
Ländern, die Qualität ihrer Betreuungseinrichtungen zu verbessern.
Die Betreuungssituation ist momentan sehr unterschiedlich und daher
ist es richtig, dass die Länder das Geld dort einsetzen können, wo es
am nötigsten ist – zum Beispiel in einen guten Personalschlüssel, in
die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte oder in die Förderung der
sprachlichen Bildung. Wir wollen einen echten Entwicklungsprozess in
den regelmäßigen Fortschrittsberichten der Länder erkennen.
Zusätzlich können Länder das Geld auch für Gebührensenkung verwenden.
Auch dies ist in mehreren Bundesländern angesichts hoher Gebühren
notwendig. Für Geringverdiener (Bezieher von Leistungen nach SGB II
und SGB XII als auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag)
stellen wir im Gesetz klar, dass sie künftig von den Gebühren zu
befreien sind. Das ist eine gute Nachricht für alle Kinder und
Familien in unserem Land.“

Marcus Weinberg:

„CDU/CSU stehen zu der großen gesamtgesellschaftlichen
Verantwortung, den Kleinsten die bestmöglichen Startbedingungen durch
eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu ermöglichen. Deshalb
ist es zu begrüßen, dass es auf der Zielgeraden noch eine Einigung
zum Gute-Kita-Gesetz gegeben hat. Die Union hat sich in den
parlamentarischen Beratungen sehr für eine Qualitätssteigerung der
Betreuungsangebote stark gemacht. Und diese Qualitätsverbesserungen
werden kommen. CDU/CSU haben im Gesetz durchgesetzt, dass die
Bundesgelder lediglich „zusätzlich“ für eine Beitragsfreiheit
vorgesehen werden können. Dadurch haben wir ganz klar und deutlich
gemacht, dass Schwerpunkt des Gesetzes bei der Umsetzung in den
Ländern die Qualität der Kindertagesbetreuung sein soll. Jetzt sind
die Länder in der Verantwortung, die Bundesgelder vor Ort da
einzusetzen, wo sie dringend benötigt werden.

Wir erwarten, dass bei der Analyse der Ausgangssituation und der
Ermittlung der entsprechenden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung,
die als Vertragsgrundlage zwischen Bund und Land dienen, – wie im
Gesetz auch vorgesehen – alle Akteure, wie die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, Sozialpartner, die
kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene sowie die Elternschaft mit
einbezogen werden. CDU/CSU werden mit Blick auf die Verwendung der
Bundesmittel sehr genau auf die gesetzlich vorgesehenen Berichte der
Länder achten. Nur so können wir Rückschlüsse für zukünftige
prioritäre Maßnahmen ziehen.“

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